Gemäß IT-Sicherheitsgesetz haben diejenigen Krankenhäuser, welche unter die KRITIS-Verordnung fallen, erstmalig bis zum 30.06.2019 eine Prüfung auf Eignung gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 BSIG durchzuführen und in diesem Rahmen.
Gemäß IT-Sicherheitsgesetz haben diejenigen Krankenhäuser, welche unter die KRITIS-Verordnung fallen, erstmalig bis zum 30.06.2019 eine Prüfung auf Eignung gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 BSIG durchzuführen und in diesem Rahmen.